Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Obelix

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Iwan
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Ob

Beitrag: # 41574Beitrag Iwan »

Hallo Erik

Jetzt mal ganz dumm gefragt: Heißt das, in Deutschland konnte dieser Kannibale aus Kanada nur wegen Mord festgenommen werden? Denn "Störung der Totenruhe" wird ja wohl kaum eine internationale Fahndung rechtfertigen, oder? Und wenn ja, warum dann dieser Aufwand? Es werden ja täglich Hunderte ermordet, und längst nicht alle sucht Interpol weltweit ...
Wegen Idefix´Vorsatz hatte ich ja geschrieben, man könnte höchstens die Indianer gewissermaßen wegen Anstiftung drankriegen. Aber das wäre dann etwas weit hergeholt, höchstens im Sinn von "Beseitigung eines Mordopfers ;-) Aber das würde wirklich zu weit führen ... Dann wäre Idefix der schuldlose Täter, der in eine Falle gelaufen ist ...
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Erik
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Ob

Beitrag: # 41576Beitrag Erik »

Hallo Christian,
Iwan hat geschrieben:Heißt das, in Deutschland konnte dieser Kannibale aus Kanada nur wegen Mord festgenommen werden? Denn "Störung der Totenruhe" wird ja wohl kaum eine internationale Fahndung rechtfertigen, oder? Und wenn ja, warum dann dieser Aufwand? Es werden ja täglich Hunderte ermordet, und längst nicht alle sucht Interpol weltweit ...
ob man wegen Störung der Totenruhe jemanden per internationalem Haftbefehl ausschreiben kann, weiß ich nicht. Ich denke aber mal schon. Wegen Mordes kann man natürlich einen internationalen Haftbefehl ausstellen lassen. Ob das geschieht, ist eine Frage der nationalen Staatsanwaltschaften. Das macht man wohl nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, daß der Täter sich ins Ausland abgesetzt hat. Gerade für ein Tötungsdelikt ist das aber sicher kein zu großer Aufwand.
Iwan hat geschrieben:Wegen Idefix´Vorsatz hatte ich ja geschrieben, man könnte höchstens die Indianer gewissermaßen wegen Anstiftung drankriegen. Aber das wäre dann etwas weit hergeholt, höchstens im Sinn von "Beseitigung eines Mordopfers ;-)
Anstifter kann man nur sein, wenn es eine rechtswidrige Tat gibt, zu der angestuiftet wurde. Der Vorsatz ist Bestandteil des subjektiven Tatbestands, so daß gar keine Tat vorliegt, wenn er wie hier nicht erfüllt ist. Es könnte also höchstens um versuchte Anstiftung gehen. Das würde aber voraussetzen, daß die Indianer sich vorgestellt haben, daß Idefix weiß, daß er Hund frißt. Davon wird nicht auszugehen sein. Sie könnten ihn also allenfalls als Werkzeug eingesetzt haben und damit mittelbare Täter eines eigenen Delikts sein. Mittelbare Täterschaft in Bezug auf einen Kannibalismus (der ja ohnehin als solcher nicht strafbar ist) besteht aber schon deshalb nicht, weil die Indianer ja keine Hunde sind. Sie könnten mittelbare Täter einer Störung der Totenruhe sein, aber nur, wenn (abweichend von der tatsächlichen Rechtslage) für Hunde eine Totenruhe bestünde. Wenn man das annimmt, wäre aber jede Fütterung eines Tieres mit Fleisch und jeder eigene Fleischverzehr ja eine Störung der Totenruhe des Tieres. - Ich halte das insgesamt für absurd.

Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
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