auf dieser Seite im Netz fand ich dieses Teil :
http://mooloozone.wordpress.com/2011/11 ... -densetsu/
Scheint wohl auch nicht leghal zu sein, oder

Jedenfalls nicht sehr anspruchsvolle Zeichnungen

Gruß Peter
tja, das ist eben das Problem mit dem deutschen Urheberrecht. Ob ein als Parodie gedachtes Werk eine freie Benutzung (§ 24 UrhG) oder doch eine unfreie Bearbeitung (§ 23 UrhG) des Originalwerks (hier: Asterix) ist, das weiß man in der Regel erst nach einem Gerichtsprozeß. Der Übergang ist leider sehr unscharf.methusalix hat geschrieben:Scheint wohl auch nicht leghal zu sein, oder![]()