Nein, neu ist die Idee wirklich nicht. Das von mir genannte Buch ist von 1968 (es stammt aus meinen Kindertagen, wo ich es gelesen hatte) und kam zu einem Strafmaß von fünfmal lebenslänglich Zuchthaus und 90 Jahren Freiheitsentzug, allerdings StGB von 1965. Heute bliebe es vermutlich bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung, weil Gunther mit seinem Streitwagen ein Stopschild überfahren hat ... Allerdings hätte Siegfried nach dem Bad im Drachenblut vermutlich seine Kindheit in einem Kinderheim verbracht - wegen seelischer Grausamkeit der Mutter ...
ganz spontan (und etwas übermüdet) fallen mir zwei Gerichtsbarkeiten in den Asterix-Heften ein: "Lorbeeren des Cäsar" und der Dorfrat in "Kupferkessel". Gibt es da noch mehr?
Comedix hat geschrieben:ganz spontan (und etwas übermüdet) fallen mir zwei Gerichtsbarkeiten in den Asterix-Heften ein: "Lorbeeren des Cäsar" und der Dorfrat in "Kupferkessel". Gibt es da noch mehr?
die Verfassung und Institutionen des gallischen Dorfes, auch - da untrennbar damit verbunden - im Zusammenhang mit allgemeinen gallischen Stammesregeln wären sowieso ein hochinteressantes Thema, mit dem ich mich, wenn ich mal viel Zeit habe, ohnehin schonmal befassen wollte. Jedenfalls scheint für alle wichtigen Entscheidungen der Dorfrat zuständig zu sein. Dieser existiert in unterschiedlicher Besetzung und fungiert z.T. als Gericht. In Maestria wird eine Verbannung von dem nach dem Quasi-Putsch neubesetzten Dorfrat ausgesprochen.
In Lorbeeren handelt es sich natürlich um ein römisches Gericht. Die Gerichtsbarkeit der Besatzer besteht offenbar neben der Gerichtsbarkeit unter den Galliern. Soweit ich mich erinnere, wird ein weiteres römisches Gericht nicht gezeigt. Bei den (West-)Goten scheinen Verurteilungen diktatorisch vom jeweiligen Herrscher allein gefällt zu werden. Dies geschieht allerdings ja auch zuweilen bei den Römern. Auch Cäsar kann selbstherrlich anordnen, jemanden den Löwen zum Fraß vorwerfen zu lassen. Weitere Verhandlungen oder Verfahren finden in beiden Fällen nicht statt.
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Was ungeingeschränkt römischem Recht entspricht, soweit es sich nicht um einen römischen Bürger handelt (wobei allerdings sogar der pater familias in der Theorie uneingeschränkte Vollmacht über das Leben der Familienangehörigen vom letzten Sklaven bis zu den eigenen Kindern und Ehefrau hatte). Wenn ich mich recht erinnere kommt dies bei "Römern" aber nur im Fall von Soldaten vor, die nicht unbedingt römische Bürger sein müssen, die aber auf jeden Fall einer besonderen Gerichtsbarkeit unterligen.
Aktuar hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere kommt dies bei "Römern" aber nur im Fall von Soldaten vor, die nicht unbedingt römische Bürger sein müssen, die aber auf jeden Fall einer besonderen Gerichtsbarkeit unterligen.
naja, zumindest drohen tut Cäsar ja Gaius Obtus in recht eindeutiger Weise. Letztlich "leiht" er ihn auch einfach Asterix und Obelix. Und der Lanista ist wohl kein Soldat, wohl aber römischer Bürger. Dennoch stimmt es wohl, daß zumindest kein gewöhnlicher römischer Bürger einfach so den Löwen zum Fraße vorgeworfen wird.
Wenn es aber bei nicht römischen Bürgern keine Gerichtsverhandlungen gab, dann hätte doch auch die Verhandlung mit Asterix und Obelix in Lorbeeren nicht dem römischen Recht entsprochen, oder?
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
Asterix und Obelix sind ja keine römische Bürger. Sie können also vom örtlichen Statthalter verurteilt werden, während römische Bürger zumindest in der Kaiserzeit das Recht hatten, sich an den Herrscher zu wenden. Man ist sich nicht sicher, ob das Recht bestand, sich an den Senat zu wenden.
Das Verfahren vor dem Gericht in Rom wäre also durchaus rechtmäßig, wenn es auch keineswegs bindend war.
Prominentestes Beispiel ist übrigens der Apostel Paulus, der ja nach Rom gebracht wurde, nachdem er von einem Statthalter verurteilt wurde. Dagegen erhob er vor dem Kaiser Einspruch. Petrus als Ausländer wurde ohne Aufhebens gekreuzigt.
I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
seit heute arbeite ich am neuen Themenbereich. Schon die Einleitung wird interessant, da ich hier findigen Juristen gleich den Wind aus den Segeln nehmen muss, damit der Themenbereich unterhaltsam und augenzwinkernd wahrgenommen wird und keine juristische Abhandlung werden soll.
Ich werde in der Einleitung sehr viele Aspekte aus den bisher geschriebenen Postings verwenden. Wenn ein Autor hier zwingende Gründe hat, dass sein Text nicht verwendet wird, so bitte ich um einen Hinweis per Mail.
Was mir gerade noch eingefallen ist, man kann zu den "Rechtsfragen" auch noch die Verhaftung des Zenturios Hotelterminus durch römische Militärpolizisten zählen.
Und Caesar führt ja nicht nur Gerichtsverfahren durch, sondern lässt beispielsweise auch Gaius Bonus in "Gallier" verbannen, ebenso den Firlefanzus.
I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
meine lieben Forenmitglieder,
das Strafrecht liegt hier im großen Teil der Abenteuer flach.
Da es sich hier um eine militärische Auseinandersetzung handelt ( römische Eroberungen) liegt in keinem der Fälle wo die Kontrahenten Gallier v/s Römer sind im Strafrecht sondern im Kriegsrecht.
Da dieser Krieg unter dem heutigen Aspekt Völkerrechtlich unredlich war, sind die Gallier lediglich in einer kriegerischen Landesverteidigung.
Da viele Ihre Blessuren verbunden haben, kann man von einer kriegerisch korrekten Anwendung sprechen.
Da hier auch größtenteils auf Seiten der Verteidiger auf Waffen verzichtet wird, sind laut Genfer Konvention, alle Rechte auf Seiten der Gallier.
Zum Vergleich die aktuelle Auseinandersetzung USA v/s Irak.
Lediglich bei den Wikinger kommt es zu Kriegsrechtlichen Probleme, da diese keine Kombattanten Roms sind.
Selbst bei den Auseinandersetzungen ( Belgen, Helvetier ect.) in de n eigenen Reihen sind die Gallier auf der Rechten Seite, da die Römer oftmals mit Kombattanten zusammenarbeiteten.
Ergo hier gilt das Kriegsrecht und nicht das Strafrecht.
mit Erwartung einer heissen Diskussion
Euer Fuselfix
KpFw und HFw a.D.
P.S. Selbst die Römer hielten sich nie an die R.O.E. ( Rules of Engagement)