Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Obelix

Allgemeine Themen, die etwas mit Asterix zu tun haben und Vorstellung aktueller Asterix-Hefte, -Filme und -Produkte.

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Erik
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Beitrag: # 15018Beitrag Erik »

Hallo,
Aktuar hat geschrieben:Es gibt übrigens schon ein Buch "Der Ring der Nibelungen im Licht des deutschen Strafrechts".
die Idee ist tatsächlich alles andere, als neu. Sowas gibt es auch als Harry Potter Parodie: "Der Fall Larry Popper. Juristisches Gutachten über die Umtriebe zaubernder Jugendlicher". Ich habe es nie gelsen, geht aber der Beschreibung nach eindeutig in die gleiche Richtung.

Gruß
Erik
Zuletzt geändert von Erik am 16. Januar 2007 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
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Comedix
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Beitrag: # 15019Beitrag Comedix »

Und es gibt "Der Fall Entenhausen - Die Machenschaften von Dagobert, Donald und der übrigen Brut auf dem juristischen Prüfstand", das ich u.a. hier als Beistand und Beispiel liegen habe.

Marco
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Beitrag: # 15032Beitrag Aktuar »

Nein, neu ist die Idee wirklich nicht. Das von mir genannte Buch ist von 1968 (es stammt aus meinen Kindertagen, wo ich es gelesen hatte) und kam zu einem Strafmaß von fünfmal lebenslänglich Zuchthaus und 90 Jahren Freiheitsentzug, allerdings StGB von 1965. Heute bliebe es vermutlich bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung, weil Gunther mit seinem Streitwagen ein Stopschild überfahren hat ... Allerdings hätte Siegfried nach dem Bad im Drachenblut vermutlich seine Kindheit in einem Kinderheim verbracht - wegen seelischer Grausamkeit der Mutter ...
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Comedix
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Gerichtsbarkeiten

Beitrag: # 15152Beitrag Comedix »

Hallo,

ganz spontan (und etwas übermüdet) fallen mir zwei Gerichtsbarkeiten in den Asterix-Heften ein: "Lorbeeren des Cäsar" und der Dorfrat in "Kupferkessel". Gibt es da noch mehr?

Gruß, Marco
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Beitrag: # 15156Beitrag Aktuar »

Ein Sportgericht in Olympia - wenn man das im modernen Sinne als Gericht ansieht.
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Beitrag: # 15157Beitrag Aktuar »

Und natürlich die verschiedenen ad hoc Gerichtsverfahren der Präfekten.
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Iwan
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Beitrag: # 15160Beitrag Iwan »

Das Verfahren von Kleopatra, in dem sie A., O. und M. zum Tode verurteilt.

I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Iwan
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Beitrag: # 15161Beitrag Iwan »

Ach ja, und natürlich noch das Verfahren, in dem Caesar den Druidenspion und den Agentenchef zum Eintauchen in Honig verurteilt:)

I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Erik
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Re: Gerichtsbarkeiten

Beitrag: # 15164Beitrag Erik »

Hallo,
Comedix hat geschrieben:ganz spontan (und etwas übermüdet) fallen mir zwei Gerichtsbarkeiten in den Asterix-Heften ein: "Lorbeeren des Cäsar" und der Dorfrat in "Kupferkessel". Gibt es da noch mehr?
die Verfassung und Institutionen des gallischen Dorfes, auch - da untrennbar damit verbunden - im Zusammenhang mit allgemeinen gallischen Stammesregeln wären sowieso ein hochinteressantes Thema, mit dem ich mich, wenn ich mal viel Zeit habe, ohnehin schonmal befassen wollte. Jedenfalls scheint für alle wichtigen Entscheidungen der Dorfrat zuständig zu sein. Dieser existiert in unterschiedlicher Besetzung und fungiert z.T. als Gericht. In Maestria wird eine Verbannung von dem nach dem Quasi-Putsch neubesetzten Dorfrat ausgesprochen.

In Lorbeeren handelt es sich natürlich um ein römisches Gericht. Die Gerichtsbarkeit der Besatzer besteht offenbar neben der Gerichtsbarkeit unter den Galliern. Soweit ich mich erinnere, wird ein weiteres römisches Gericht nicht gezeigt. Bei den (West-)Goten scheinen Verurteilungen diktatorisch vom jeweiligen Herrscher allein gefällt zu werden. Dies geschieht allerdings ja auch zuweilen bei den Römern. Auch Cäsar kann selbstherrlich anordnen, jemanden den Löwen zum Fraß vorwerfen zu lassen. Weitere Verhandlungen oder Verfahren finden in beiden Fällen nicht statt.

Gruß
Erik
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Beitrag: # 15166Beitrag Aktuar »

Was ungeingeschränkt römischem Recht entspricht, soweit es sich nicht um einen römischen Bürger handelt (wobei allerdings sogar der pater familias in der Theorie uneingeschränkte Vollmacht über das Leben der Familienangehörigen vom letzten Sklaven bis zu den eigenen Kindern und Ehefrau hatte). Wenn ich mich recht erinnere kommt dies bei "Römern" aber nur im Fall von Soldaten vor, die nicht unbedingt römische Bürger sein müssen, die aber auf jeden Fall einer besonderen Gerichtsbarkeit unterligen.
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Beitrag: # 15168Beitrag Erik »

Hallo,
Aktuar hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere kommt dies bei "Römern" aber nur im Fall von Soldaten vor, die nicht unbedingt römische Bürger sein müssen, die aber auf jeden Fall einer besonderen Gerichtsbarkeit unterligen.
naja, zumindest drohen tut Cäsar ja Gaius Obtus in recht eindeutiger Weise. Letztlich "leiht" er ihn auch einfach Asterix und Obelix. Und der Lanista ist wohl kein Soldat, wohl aber römischer Bürger. Dennoch stimmt es wohl, daß zumindest kein gewöhnlicher römischer Bürger einfach so den Löwen zum Fraße vorgeworfen wird.

Wenn es aber bei nicht römischen Bürgern keine Gerichtsverhandlungen gab, dann hätte doch auch die Verhandlung mit Asterix und Obelix in Lorbeeren nicht dem römischen Recht entsprochen, oder?

Gruß
Erik
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Iwan
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Beitrag: # 15169Beitrag Iwan »

Hallo,

Asterix und Obelix sind ja keine römische Bürger. Sie können also vom örtlichen Statthalter verurteilt werden, während römische Bürger zumindest in der Kaiserzeit das Recht hatten, sich an den Herrscher zu wenden. Man ist sich nicht sicher, ob das Recht bestand, sich an den Senat zu wenden.
Das Verfahren vor dem Gericht in Rom wäre also durchaus rechtmäßig, wenn es auch keineswegs bindend war.
Prominentestes Beispiel ist übrigens der Apostel Paulus, der ja nach Rom gebracht wurde, nachdem er von einem Statthalter verurteilt wurde. Dagegen erhob er vor dem Kaiser Einspruch. Petrus als Ausländer wurde ohne Aufhebens gekreuzigt.

I.
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Comedix
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Beitrag: # 15293Beitrag Comedix »

Hallo,

seit heute arbeite ich am neuen Themenbereich. Schon die Einleitung wird interessant, da ich hier findigen Juristen gleich den Wind aus den Segeln nehmen muss, damit der Themenbereich unterhaltsam und augenzwinkernd wahrgenommen wird und keine juristische Abhandlung werden soll. :-)

Ich werde in der Einleitung sehr viele Aspekte aus den bisher geschriebenen Postings verwenden. Wenn ein Autor hier zwingende Gründe hat, dass sein Text nicht verwendet wird, so bitte ich um einen Hinweis per Mail.

Gruß, Marco
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Iwan
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Beitrag: # 15294Beitrag Iwan »

Was mir gerade noch eingefallen ist, man kann zu den "Rechtsfragen" auch noch die Verhaftung des Zenturios Hotelterminus durch römische Militärpolizisten zählen.
Und Caesar führt ja nicht nur Gerichtsverfahren durch, sondern lässt beispielsweise auch Gaius Bonus in "Gallier" verbannen, ebenso den Firlefanzus.

I.
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Fuselfix

Strafrecht und Asterix- Abenteuer

Beitrag: # 15304Beitrag Fuselfix »

meine lieben Forenmitglieder,
das Strafrecht liegt hier im großen Teil der Abenteuer flach.
Da es sich hier um eine militärische Auseinandersetzung handelt ( römische Eroberungen) liegt in keinem der Fälle wo die Kontrahenten Gallier v/s Römer sind im Strafrecht sondern im Kriegsrecht.
Da dieser Krieg unter dem heutigen Aspekt Völkerrechtlich unredlich war, sind die Gallier lediglich in einer kriegerischen Landesverteidigung.
Da viele Ihre Blessuren verbunden haben, kann man von einer kriegerisch korrekten Anwendung sprechen.
Da hier auch größtenteils auf Seiten der Verteidiger auf Waffen verzichtet wird, sind laut Genfer Konvention, alle Rechte auf Seiten der Gallier.
Zum Vergleich die aktuelle Auseinandersetzung USA v/s Irak.
Lediglich bei den Wikinger kommt es zu Kriegsrechtlichen Probleme, da diese keine Kombattanten Roms sind.
Selbst bei den Auseinandersetzungen ( Belgen, Helvetier ect.) in de n eigenen Reihen sind die Gallier auf der Rechten Seite, da die Römer oftmals mit Kombattanten zusammenarbeiteten.
Ergo hier gilt das Kriegsrecht und nicht das Strafrecht.
mit Erwartung einer heissen Diskussion
Euer Fuselfix
KpFw und HFw a.D.
P.S. Selbst die Römer hielten sich nie an die R.O.E. ( Rules of Engagement)
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