Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Obelix

Allgemeine Themen, die etwas mit Asterix zu tun haben und Vorstellung aktueller Asterix-Hefte, -Filme und -Produkte.

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Comedix
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Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Obelix

Beitrag: # 14978Beitrag Comedix »

Hallo liebe Freunde,

nachdem der Themenbereich zu Albert Uderzo so gut wie fertig ist, stürze ich mich gleich in das nächste Abenteuer.

Ich produziere einen Bereich, der die strafrechtlichen Konsequenzen der Taten von Asterix und Obelix mit einem Augenzwinkern unter neuzeitlichen Gesichtspunkten betrachtet. Dabei geht es auch um das Thema Gewalt und so sammle ich alle Informationen, die damit etwas zu tun haben könnten. So gibt es zum Beispiel eine blutende Nase als sichtbares Zeichen einer Verletzung. Neben bandagierten Gliedmaßen und Köpfen, blauen Augen und ausgeschlagenen Zähnen.

Eine Jurastudentin hat bereits die 33 Abenteuer nach Hinweisen zum Strafgesetzbuch (Körperverletzung, Sachbeschädigung usw.) durchforstet, diese habe ich also schon als Liste. Was fällt euch noch spontan zum Thema "Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix u. Obelix" ein? Lasst mal die Köpfe rauchen ... ;-)

Gruß, Marco
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Erik
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Beitrag: # 14982Beitrag Erik »

Hallo Marco,

eine solche Würdigung stelle ich mir recht schwierig vor, selbst bei Deiner fachfrauischen Hilfe. 33 Bände nach Straftaten durchzusubsumieren ist nahezu eine Mammutaugabe. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

Zuallererst mussten aber doch mal die Grundvoraussetzungen abgesteckt werden. Sicher hast Du das getan. Du willst bestimmt deutsches Strafrecht anwenden richtig? Eigentlich wäre italienisches (römischs) oder französisches (gallisches) treffender, aber damit kennt man sich hierzulande sicher recht wenig aus.

Sodann ist doch erste Grundfrage, welche Auswirkungen Du der Besatzungssituation beimißt. Z.B. werden viele Handlungen von Asterix und Obelix zumindest tatbestandlich eine Nötigung sein. Wenn Du die Römer jetzt mit einem neuzeitlichen "Amtsträger" oder "Soldaten der Bundeswehr" gleichsetzt, wärest Du beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB, der der Nötigung insoweit vorgeht. Siehst Du die Römer hingegen als Normalpersonen an, da es ja keine Amtstäger oder Solaten der Gallier sind, landest Du bei der Nötigung, § 240 StGB.

Auch ist die Frage, wie Du die jeweilige (Not-)situation von Asterix und Obelix bewerten willst. Häufig würde sicher über eine Rechtfertigung oder Entschuldigung nachzudenken sein... mal sehen, wie Ihr das löst.

Willst Du wirklich nur die Gewalttaten aufnehmen, oder ist das "auch" in Deinem Beitrag so zu verstehen, daß dort nur ein besonderer Fokus liegen soll. Ansonsten viele mir ad hoc noch der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen nach § 132 a I Nr. 4 StGB ein. Danach ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen trägt. Das erinnert mich an "Goten".

Gruß
Erik
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Michael_S.
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Beitrag: # 14983Beitrag Michael_S. »

Hallo,

auch wenn es die Sache vielleicht ins Uferlose treiben würde, frage ich trotzdem mal, ob auch Straftatenberücksichtigt werden, bei denen Asterix und Obelix zu Opfern wurden. Spontan fallen mir da der Diebstahl des Spezialitätensackes ein oder der betrügerische Gebrauchtwagenhändler mit dem angemalten Pferd. Zweifellos muss man unseren gallischen Freunden diese schockierenden Erfahrungen als mildernde Umstände anrechnen... :-D

Ferner sollte man vielleicht auch zählen, wie oft Asterix und Obelix tatsächlich irgendwo im Kerker saßen (freilich meisntens nur wenige Augenblicke bis zum Ausbruch), um für ihre Taten zu büßen.

MfG
Michael
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Erik
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Beitrag: # 14984Beitrag Erik »

Hallo,
Michael_S. hat geschrieben:Ferner sollte man vielleicht auch zählen, wie oft Asterix und Obelix tatsächlich irgendwo im Kerker saßen (freilich meisntens nur wenige Augenblicke bis zum Ausbruch), um für ihre Taten zu büßen.
das bringt mich auf den Gedanken, daß sie sich ja auch der Gefangenenbefreiung nach § 120 StGB strafbar gemacht haben könnten. Zumindest Cholerik haben sie beim Entweichen gefördert. Ich bin mir momentan nicht sicher, ob die Vollendung der Tat einen Fluchterfolg des Gefangenen voraussetzt. Aber zumindest ein diesbezüglicher Versuch lag auch bei dem Trunkenbold in "Sichel" vor.

Man könnte auch darüber nachdenken, ob dasselbe Delikt auch in "Trabenstenstadt" (wenn man Duplikatha und die Seinen als Gefangene ansehen wollte) sowie in "Graben" (Grobianix & Co.) und "Legionär" (Tragicomix als Scipios Gefangener) verwirklicht wurde. Ein weiterer Versuch könnte in "Gladiator" vorliegen, allerdings wohl keine Vollendung, da es ja schlußendlich nicht zur Förderung der Befreiung Troubadix' gekommen ist, sondern zu dessen Begnadigung.

Der reine Selbst-Ausbruch aus einem Gefängnis ist ja nicht strafbar. Soweit sich Asterix und Obelix dabei gegenseitig helfen, könnten sie aber wohl auch unter § 120 StGB fallen.

Gruß
Erik
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Iwan
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Beitrag: # 14986Beitrag Iwan »

Also zumindest sind ja Tragicomix als Gefangener Scipios und die Piraten in Trabantenstadt Kriegsgefangene, das heisst, ihre Befreiung ist anders zu beurteilen.
Ein weiterer Fall ist der Banküberfall, bei dem nichts erbeutet wurde und niemand zu Schaden kam. Vor allem aber begehen Asterix und Obelix wohl unzählige Sachbeschädigungen, und dazu noch Entführungen (Pepe, aus römischer Sicht gesehen) und Gaudeamus und seine Frau auf ihrer Galeere, die gekapert wird.
Dass der Beinahe-Chef der Sichelschieberbande eingesperrt wird im Hügelgrab, wäre für Juristen wohl auch ein gefundenes Fressen.

Grüße

I.
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Comedix
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Beitrag: # 14989Beitrag Comedix »

Hallo,

ich kann mit diesem Themenbereich verständlicherweise nur an der Oberfläche kratzen und ein paar interessante Details mit einfliessen lassen (wie z.B. eine Übersicht über die Szenen, in denen A.&O. im Gefängnis/Kerker/Verlies saßen). Damit der Wert des Themenbereiches zumindest als Unterhaltung geschätzt werden kann, haben wir deutsches Strafrecht zum Maßstab genommen, zumal wir uns im römischen bzw. französischen Strafrecht nicht auskennen. Die Besatzungssituation wird insofern berücksichtigt, dass dieser Umstand nicht unerwähnt bleiben wird. Auf die Bemessung wird es keine Auswirkungen haben, das würde dann doch zu weit führen.

Der Fokus lag bisher auf Gewalttaten. Auf Nötigung und Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen wurden die Abenteuer nicht untersucht. Es soll ja auch kein umfassendes und vollständiges Werk werden, sondern nur mit einem Augenzwinkern anzeigen, dass die Gallier keine Unschuldsengel sind.

Am Beispiel von "Asterix der Gallier" könnte es so aussehen:

Seite 5: Asterix, Körperverletzung (§ 223 StGB1), Rechtfertigung: Notwehr, da die Römer angreifen (§ 32 StGB) - keine Strafe

Seite 8: Asterix, fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB 2), Verfolgung nur auf Antrag, Miraculix würde Asterix nicht anzeigen (§ 230 StGB) - keine Strafe

Seite 13: Asterix und Obelix, Körperverletzung (§ 223 StGB), rechtfertigender Notstand, da sie den vermeintlichen Gallier befreien wollen (§34 StGB) - keine Bestrafung

Seite 46: Asterix, Körperverletzung (§ 223 StGB), rechtfertigender Notstand, da er die Freiheit von Miraculix damit erreichen will (§34 StGB) - keine Bestrafung
ob auch Straftatenberücksichtigt werden, bei denen Asterix und Obelix zu Opfern wurden.
Nein, das ist nicht berücksichtigt.

Sicher, Juristen können sich bestimmt sehr viel tiefgründiger und ausführlicher mit dem Thema beschäftigen, vielleicht mag man es so sehen, dass dieser Themenbereich mit dem Start nur eine Basis bildet, auf der mit der Zeit eine wachsende Zahl an Informationen hinzukommt.

Gruß, Marco
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idemix
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Beitrag: # 14990Beitrag idemix »

Comedix hat geschrieben:(..)vielleicht mag man es so sehen, dass dieser Themenbereich mit dem Start nur eine Basis bildet, auf der mit der Zeit eine wachsende Zahl an Informationen hinzukommt.
ja, das wäre sicher eine tolle, unterhaltsame Sache!
Erik hat geschrieben:Der reine Selbst-Ausbruch aus einem Gefängnis ist ja nicht strafbar.
ist er nicht? ist das nur in D so oder auch anderswo? Laut Zeitungsberichten wurde ein Mehrfach-Gefängnisausbrecher bei uns hier wegen der Ausbrüche belangt... (aber das ist wohl doch of-topic...)
:idefix: wuff! wuff! JAUL? JÅUL! GRRRØØØÅÅRRR! :wuff:

Und so was schimpft sich Lyriker!
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Iwan
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Beitrag: # 14994Beitrag Iwan »

Was vielleicht bei Gallier noch dazu kommt, ist eine versuchte Vergiftung in vielen Fällen, durch Einsatz des Haarwuchs-Zaubertranks, dazu bei Gaius Bonus Hochverrat.

I.
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Beitrag: # 14995Beitrag Erik »

Hallo,
idemix hat geschrieben:
Erik hat geschrieben:Der reine Selbst-Ausbruch aus einem Gefängnis ist ja nicht strafbar.
ist er nicht? ist das nur in D so oder auch anderswo? Laut Zeitungsberichten wurde ein Mehrfach-Gefängnisausbrecher bei uns hier wegen der Ausbrüche belangt...
von anderen Staaten weiß ich es nicht. Bei uns in Deutschland kann man für die Flucht selbst nicht belangt werden. Das schließt aber natürlich eine Strafbarkeit wegen der bei der Flucht begangenen Taten (Geiselnahme, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, ...) nicht aus. Insofern wird eine Flucht in den seltensten Fällen gänzlich folgenlos für den Flüchtenden bleiben.

Gruß
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Beitrag: # 14996Beitrag Erik »

Hallo Iwan,
Iwan hat geschrieben:Was vielleicht bei Gallier noch dazu kommt, ist eine versuchte Vergiftung in vielen Fällen, durch Einsatz des Haarwuchs-Zaubertranks,
es gibt keinen eigenen Vergiftungstatbestand mehr. Sowas ist jetzt eine gewöhnliche gefährliche Körperverletzung (§ 224 I Nr. 1 StGB). Ob ein nebenwirkungsloses Haarwuchsmittel dafür aber ausreicht, wüßte ich jetzt nicht.

Gruß
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Iwan
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Beitrag: # 14998Beitrag Iwan »

Was für ein Glück, hier einen Juristen unter uns zu haben! Danke, Erik, für das Schließen dieser ungeahnten Bildungslücke:)

Dann wäre also aber das, was Kleopatra "den drei Galliern" vorwirft, ein Mordversuch, oder? Denn da wurde ja ganz klar und absichtlich ein tödliches Gebäck zusammengemixt ... Denn Körperverletzung ist es ja nur, wenn man den Tod weder in Kauf nimmt noch beabsichtigt, oder sehe ich das falsch?

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Beitrag: # 14999Beitrag Erik »

Hallo,
Iwan hat geschrieben:Was für ein Glück, hier einen Juristen unter uns zu haben!
leider noch nicht ganz, Iwan... aber ich arbeite dran! :???:
Iwan hat geschrieben:Dann wäre also aber das, was Kleopatra "den drei Galliern" vorwirft, ein Mordversuch, oder? Denn da wurde ja ganz klar und absichtlich ein tödliches Gebäck zusammengemixt ... Denn Körperverletzung ist es ja nur, wenn man den Tod weder in Kauf nimmt noch beabsichtigt, oder sehe ich das falsch?
Na, ich denke doch, daß es in dem Themenbereich nur um Delikte gehen soll, die Asterix und Obelix wirklich begangen haben, nicht solche, die man ihnen nur vorwirft.

Ansonsten ist das im Grunde richtig, was Du schreibst. Man braucht für jede Tat (soweit es sich nicht um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt) Vorsatz bzw. beim Versuch Tatentschluß. Solcher kann in Absicht, sicherem Folgewissen oder billigender Inkaufnahme liegen. Kleopatra wirft den Galliern hier Tötungsabsicht vor. Man könnte sich lediglich noch fragen, ob sich ihr Vorwurf auf einen Totschlagsversuch bezieht, oder auch einen versuchten Mord (quasi Totaschlag + mindestens 1 Mordmerkmal). Ich denke aber schon, daß sie den Gallien hier Heimtücke oder zumindest niedrige Beweggründe vorwirft, insofern stimmt das mit dem Mordversuch schon.

Gruß
Erik
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Iwan
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Beitrag: # 15002Beitrag Iwan »

Hallo,

sicheres Folgewissen, heisst das, dass ich weiß, dass das Schlucken von Arsen den Tod bedeutet?
Und billigende Inkaufnahme, bedeutet das, dass ich jemanden in die Schlucht schubse und mir bewusst bin, dass er dabei sterben kann?

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Beitrag: # 15005Beitrag Erik »

Hallo Iwan,

das wird jetzt leider wirklich off-topic, daher nur noch ganz kurz:
Iwan hat geschrieben:sicheres Folgewissen, heisst das, dass ich weiß, dass das Schlucken von Arsen den Tod bedeutet?
Im Prinzip ja, aber es muß immer auf die konkrete Tathandlung bzw. beim Versuch den Tatplan bezogen sein. Wenn Du also Dein Arsen jemandem in die Kaffeetasse schüttest, ohne daß es Dir gerade auf seinen Tod ankommt, sondern Du eigentlich andere Ziele verfolgst (z.B. das Pulver einfach schnell verschwinden lassen willst), dabei aber sicher vorhersiehst, daß der Tasseninhaber noch von dem Kaffe trinken und in der Folge daran sterben wird, dann handelst Du mit sicherem Folgewissen.
Iwan hat geschrieben:Und billigende Inkaufnahme, bedeutet das, dass ich jemanden in die Schlucht schubse und mir bewusst bin, dass er dabei sterben kann?
Ja, genau. Du schubst ihn runter und siehst das Risiko, daß er dabei drauf gehen kann. Dabei weißt Du nicht sicher, ob er sterben wird und vielleicht wäre es Dir noch nicht einmal wirklich lieb, wenn er stürbe. Aber Du findest Dich mit diesem gesehenen Risiko ab (nimmst es billigend in kauf) und schubst trotzdem. Dann hast Du bedingten Vorsatz, was in der Regel ausreicht.

Gruß
Erik
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Beitrag: # 15014Beitrag Aktuar »

Es gibt übrigens schon ein Buch "Der Ring der Nibelungen im Licht des deutschen Strafrechts". Dort wird mit selbigem genau dieses gemacht. Natürlich muss hier unterstellt werden, dass die Beziehungen zwischen den Galliern und dem Römern nach dem Strafrecht, nicht nach Kriegsrecht abzuhandeln sind. Dies wäre zwar zu bezweifeln, aber sonst bringt das nichts. Andererseits sind natürlich die Handlungen der Staatsmacht auch alles andere als fein. Letztlich beruht die ganze Geschichte ja auf einer kriegerischen Beziehung. Damit ergibt sich schon die wesentliche Frage, ob die gewalttätige Verteidigung gegen angreifende Römer Widerstand gegen die Staatsgewalt oder ein rechtfertigender Notstand bzw. Notwehr ist, wenn man nicht Kriegsrecht anwendet. Eigentlich müssten sich die Gallier gefangen nehmen lassen und sich der Fairniss römischer Gerichte ergeben. Passt nicht. Vielleicht versuchst Du mal das o.g. Buch zu bekommen und schaust mal, wie die das gemacht haben. Ich hatte das mal, aber das ist schon 20 Jahre her, dass ich das das letzte Mal gelesen und überhaupt gesehen habe. Wo immer das jetzt ist.
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